Sonntag, 19. April 2009

EU-Vertrag: Kalter Staatsstreich!

Politics:

Ein Konstruktionsfehler des Lissabonvertrags würde bei der Unterzeichnung bzw. durch die geplante Ratifizierung weitreichende Folgen für die Bundesrepublik und andere europäische Mitgliedsstaaten haben. Wie jetzt erst herauskam, würde der EU-Vertrag das Grundgesetz faktisch zur “Landesverfassung” herabsetzen, und damit den Lissabonvertrag als Oberverfassung der Europäischen Union festschreiben. Somit würde der EU-Gerichtshof die Kompetenz bekommen, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.
Das heißt: Stimmt das Bundesverfassungsgericht dem Vertrag zu, würde er sich schlussfolgernd selbst entmachtet und damit auflösen ... weiterlesen

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