Finance:
by Goldseiten
Wie Infokriegernews.de heute meldete, hat die EZB einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der die Benutzung von Bargeld in der gesamten
Eurozone einschränken und die Zahlungsströme, angeblich zur Vermeidung
von Steuerhinterziehung und zu einer Wiederherstellung fairer
Besteuerung, total überwachen soll.
Den Entwurf finden Sie in englisch unter http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/en_con_2010_36.pdf
Dieser Entwurf scheint sich direkt an das von Griechenland im Februar verkündete Gesetz anzulehnen, demzufolge ab Januar 2011 nur noch Bargeldzahlungen bis 1.500 Euro getätigt werden dürfen, der Rest über Bankkonten zu laufen hat. (Medung vom 16.02.2010)
Der EZB-Entwurf geht noch weiter. Es soll vorgeschrieben werden, dass Geschäfte zwischen Firmen nur noch bis 3.000 Euro in bar abgewickelt werden können, Beträge darüber über Banküberweisung oder Scheck. Die benutzten Konten müssen mit einer gesicherten, elektronischen Datenbank des "Generalsekretariats für Informationssysteme" des Finanzministeriums (GSIS) verbunden sein, d.h. totale Überwachung der Zahlungsströme.
Zahlungen zwischen Firmen und Privatpersonen in bar sind auf 1.500 Euro beschränkt. Höhere Bargeschäfte werden zu illegalen Aktionen erklärt. Welche Strafen hierauf vorgeschlagen werden, ist noch nicht bekannt.
Selbstverständlich ist der Entwurf völlig gesetzeskonform und rüttelt nicht am "Legel Tender" Status des Bargeldes, noch verletzt er irgendwelches EU-Recht.
© Jan Kneist
Den Entwurf finden Sie in englisch unter http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/en_con_2010_36.pdf
Dieser Entwurf scheint sich direkt an das von Griechenland im Februar verkündete Gesetz anzulehnen, demzufolge ab Januar 2011 nur noch Bargeldzahlungen bis 1.500 Euro getätigt werden dürfen, der Rest über Bankkonten zu laufen hat. (Medung vom 16.02.2010)
Der EZB-Entwurf geht noch weiter. Es soll vorgeschrieben werden, dass Geschäfte zwischen Firmen nur noch bis 3.000 Euro in bar abgewickelt werden können, Beträge darüber über Banküberweisung oder Scheck. Die benutzten Konten müssen mit einer gesicherten, elektronischen Datenbank des "Generalsekretariats für Informationssysteme" des Finanzministeriums (GSIS) verbunden sein, d.h. totale Überwachung der Zahlungsströme.
Zahlungen zwischen Firmen und Privatpersonen in bar sind auf 1.500 Euro beschränkt. Höhere Bargeschäfte werden zu illegalen Aktionen erklärt. Welche Strafen hierauf vorgeschlagen werden, ist noch nicht bekannt.
Selbstverständlich ist der Entwurf völlig gesetzeskonform und rüttelt nicht am "Legel Tender" Status des Bargeldes, noch verletzt er irgendwelches EU-Recht.
© Jan Kneist
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen